Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, WEGs, Unternehmen), die eine förderfähige Maßnahme an einem Bestandsgebäude in Deutschland durchführen.
Wir bei Joulee stellen Förderanträge für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Welches Förderinstitut zuständig ist, entscheidet die jeweilige Sanierungsmaßnahme. Je nach Maßnahme wird der Antrag bei der KfW (Heizung) oder beim BAFA (Gebäudehülle, sonstige Anlagentechnik) gestellt.
Zum Erhalt der BEG-Förderung ist es notwendig, dass die zu fördernden Bauteile die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie einhalten. In der Regel handelt es sich bei der Mindestanforderung um den so genannten Wärmedurchgangskoeffizienten, oder auch "U-Wert". Der U-Wert ist umso besser, je geringer der Wert ist. Bitte achten Sie darauf, dass bei die U-Werte auf Ihrem Handwerkerangebot ausgewiesen werden. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller U-Werte, aufgeschlüsselt je nach Bauteil:
Übersicht U-Werte - Dämmung:
Hinweis: Die folgenden U-Werte ergeben sich aus der Kombination der vorhanden Bausubstanz und dem neu montierten Dämmstoff
Außenwand: U ≤ 0,20 W/(m²·K)
Schrägdach / Kehlbalkenlage: U ≤ 0,14 W/(m²·K)
Oberste Geschossdecke / Wände zum kalten Dachraum: U ≤ 0,14 W/(m²·K)
Flachdach: U ≤ 0,14 W/(m²·K)Dachgauben: U ≤ 0,20 W/(m²·K)
Decke gegen unbeheizte Räume / Kellerdecke: U ≤ 0,25 W/(m²·K)
Bodenfläche gegen Erdreich: U ≤ 0,25 W/(m²·K)
Übersicht U-Werte - Bauteile mit Verglasung:
Hinweis: Es muss der Uw-Wert bzw. Ud-Wert ausgewiesen sein. Der Ug-Wert der Scheibe, oder der Uf-Wert des Rahmens genügt nicht.
Fenster, Balkon- & Terrassentüren: Uw ≤ 0,95 W/(m²·K)
… mit Sicherheitsstufe RC2, oder besser: Uw ≤ 1,1 W/(m²·K)
… mit Schallschutz 40db, oder besser: Uw ≤ 1,1 W/(m²·K)
Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/(m²·K)
Haustüren (Außentüren beheizter Räume): Ud ≤ 1,3 W/(m²·K)
Lichtkuppeln / Lichtbänder: Uw ≤ 1,5 W/(m²·K)
Übersicht U-Werte - Sonderfälle:
Außenwand bei Gebäuden mit Denkmalschutz: U ≤ 0,45 W/(m²·K)
Außenwand bei Fachwerkhäusern (Innendämmung): U ≤ 0,65 W/(m²·K)
Fenster, Balkon- & Terrassentüren bei Gebäuden mit Denkmalschutz: Uw ≤ 1,40 W/(m²·K)
Bei Hallen, Lagerhallen, gewerblichen Hallen kann der U-Wert unter Umständen höher sein.
Sie sind sich unsicher ob Ihr geplantes Bauelement die technischen Mindestanforderungen erfüllt? Kontaktieren Sie uns einfach unter 030 123 668 76 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kontakt@förderservice.de. Wir beraten Sie gern.
Die BAFA vergibt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungstausch, Dämmung, Fensteraustausch), während die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus anbietet.
Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme an. Diese können in der Regel mit der Bundesförderung kombiniert werden.
Der "individuelle Sanierungsfahrplan" (iSFP) ist ein Dokument, das Ihnen Aufschluss über den Ist- und den Soll-Zustand Ihrer Immobilie gibt. Wenn für das sanierte Gebäude ein iSFP erstellt wurde, erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5% und die Obergrenze der förderfähigen Kosten verdoppelt sich von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit. Der iSFP Bonus gilt nur für Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung, Fenster), die Installation von Smart-Home-Systemen und für den Einbau von Fußbodenheizungen.
An der Gebäudehülle gibt es viele Maßnahmen, die gefördert werden. Bei der Sanierung von Fenstern, Haustüren, Rollläden, Dämmung oder Erneuerung des Daches beträgt der Fördersatz 15% der Gesamtkosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz auf 20%
Der Fördersatz beim Einbau einer förderfähigen Heizung beträgt zwischen 30% und 70% der Gesamtkosten, abhängig von Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und verwendeter Technologie.
Ja, ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist erforderlich, um die Förderung zu erhalten. Auf Wunsch führen wir die notwendigen Berechnungen bereits nach Antragstellung durch, so dass Sie den hydraulischen Abgleich direkt nach der Installation der neuen Heizungsanlage durchführen können
Bei der BAFA-Förderung belaufen sich die maximal förderfähigen Kosten pro Jahr auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Bei der KfW-Förderung (Heizungen) belaufen sich die maximal förderfähigen Kosten auf 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche, für größer als 400 bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und ab größer als 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Unser Service deckt Anträge für Wärmepumpen, Biomasseanlagen und den Anschluss an Gebäudenetze ab. Sollten Sie solarthermische Anlagen oder Brennstoffzellenheizungen installieren, können Sie ebenfalls Kontakt mit uns aufnehmen.
Ja, Joulee unterstützt Sie durch den gesamten Prozess der Heizlastberechnung. Unser erfahrenes Team übernimmt die Analyse aller relevanten Faktoren, wie Gebäudedaten, Dämmstandards und Klimabedingungen, um Ihnen eine präzise Berechnung zu liefern. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die Planung Ihrer energieeffizienten Maßnahmen.
Leider nicht. Die BEG EM Förderung gibt es nur für die Sanierung von Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind. Hierbei gilt das Datum des Bauantrags.
Mit unserem digitalen Joulee Service dauert die Dateneingabe für Sie weniger als 10 Minuten. Wir stellen Ihren Antrag anschließend innerhalb von 48 Stunden (Wochentags i.d.R. unter 24 Stunden). Die Bearbeitung durch das BAFA dauert aktuell ca. 4 Wochen, bei der KfW wenige Tage. Sie erhalten dann einen Zuwendungsbescheid. Sie können bereits nach der Antragstellung mit Ihrer Sanierungsmaßnahme beginnen.
Nach Einreichung des Verwendungsnachweises (nach Abschluss der Maßnahme) dauert die Auszahlung bei vollständig vorliegenden Unterlagen bei der BAFA ca. 8 Wochen, bei der KfW ca. 2-4 Wochen. Sollten hier Rückfragen oder Nachforderungen kommen, sind wir auch an Ihrer Seite.
Ja. Sie können mehrere Förderanträge pro Jahr stellen, solange die maximal förderfähigen Kosten pro Jahr noch nicht überschritten sind.
Ja. Die Kosten von Joulee Förderservice sind als Fachplanungsleistungen förderfähig. Sie erhalten bei BAFA-Anträgen 50% der Kosten zurückerstattet. Bei KfW-Anträgen erhalten Sie die Kosten zu Ihrem individuellen Fördersatz (zwischen 30% und 70%) zurückerstattet. Dies gilt nur insofern die förderfähigen Kosten mit der Sanierungsmaßnahme noch nicht ausgeschöpft sind.
Für die BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Bei Beauftragung über Joulee benötigen Sie keinen zusätzlichen Energieberater. Wir bündeln somit die Expertise und sparen Ihnen und Ihren Kunden viel Zeit sowie Aufwand.