Unser Fördermittelservice ist so einfach wie genial:
✔ Kunden Anlegen
Sie geben die E-Mail-Adresse Ihres Kunden an und laden sein Angebot hoch– damit haben Sie Ihre Aufgaben erledigt. Den Rest übernehmen wir.
✔ Antragsunterlagen einreichen
Ihr Kunde erhält eine personalisierte E-Mail mit einer Einladung, über die erbequem die vorgefertigten Antragsunterlagen einreichen kann.
✔ Durchführung des Antrags
Wir erstellen innerhalb von 2-3 Werktagen die Bestätigung zum Antrag(BzA).
✔ BzA-ID & Erklärung zur Antragstellung
Anschließend erhält Ihr Kunde seine BzA-ID und eine Erklärung zurAntragstellung im KfW-Portal. Bei Fragen bietet unser telefonischer SupportUnterstützung.
✔ Bestätigung nach Durchführung (BnD) & BnD-ID
Nach dem Einbau der neuen Heizungsanlage erstellen wir für Ihre Kunden dieBestätigung nach Durchführung (BnD) und übermitteln die BnD-ID – ganz ohne Fachunternehmererklärung.
Zwei einfache Schritte und Sie sind startklar für den Joulee Förderservice
In nur 30 min. vermitteln wir Ihnen online das A-Z der BEG-Förderung, von der Angebotsgestaltung bis zur Zuschussauszahlung.
Nach der Schulung registrieren Sie sich unter joulee.de und können direkt mit unserem Fördermittelservice starten.
Mit unseren kostenlosen Schulungen bleiben Sie stets auf dem Laufenden –alternativ können Sie unseren Newsletter abonnieren, um über alle Änderungen in der Heizungsförderung informiert zu bleiben. Hier ein kurzer Überblick über die aktuellsten Themen:
✔ Förderanträge müssen in aller Regel vor Auftragsvergaben gestellt werden.Bei der BEG-Förderung gilt diese Regel nur bedingt. Aufträge müssen bereits vor Antragstellung vergeben werden - hierbei muss jedoch auf vieleKleinigkeiten geachtet werden, damit die Förderung gewährt wird. EinKriterium ist die so genannte aufschiebende Bedingung.
✔ Aufschiebende und auflösende Bedingungen: Seit dem 01.09.2024 muss in jedem Kundenangebot eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten sein. Wir stellen Ihnen rechtlich geprüfte Textvorlagen zurVerfügung, um Sie abzusichern.
✔ Datum der voraussichtlichen Durchführung: Auch das Datum dergeplanten Umsetzung muss schriftlich im Angebot festgehalten werden. Dafürerhalten Sie ebenfalls geprüfte Vorlagen von uns.
✔ Timing bei Rechnungstellung und Zahlung: Während der Auftrag bereits mit aufschiebender Bedingung vergeben sein muss, dürfen vor der Antragstellung keine Rechnungen erstellt oder Zahlungen geleistet werden.
Die BEG-Heizungsförderung wird bei der KfW beantragt, während Förderanträge für Heizungsoptimierungen wie neue Heizkörper oder Fußbodenheizungen beim BAFA eingereicht werden. Unser Team aus Energie-Effizienz-Experten übernimmt die Antragstellung für beide Institutionen.
Ja, ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist erforderlich, um die Förderung zu erhalten. Auf Wunsch führen wir die notwendigen Berechnungen bereits nach Antragstellung durch, so dass Sie den hydraulischen Abgleich direkt nach der Installation der neuen Heizungsanlage durchführen können
Wir stellen Förderanträge für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Unser Service deckt Anträge für Wärmepumpen, Biomasseanlagen und den Anschluss an Gebäudenetze ab. Sollten Sie solarthermische Anlagen oder Brennstoffzellenheizungen installieren, können Sie ebenfalls Kontakt mit uns aufnehmen.