Zur energetischen Sanierung zählen alle Maßnahmen, die den Energiebedarf eines Bestandsgebäudes senken: der Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe, Biomasse), die Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie Lüftung und Heizungsoptimierung. Welche Maßnahme zuerst sinnvoll ist, zeigt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Joulee übernimmt für jede Maßnahme den passenden BAFA- oder KfW-Antrag.
Ebenso gefördert wird die Erneuerung von Außentüren, wie Haustüren oder Nebeneingangstüren, die den aktuellen energetischen Anforderungen nicht mehr genügen. Türen mit thermisch getrennten Profilen und speziellen Dichtungssystemen verbessern nicht nur die Wärmedämmung, sondern auch den Schutz vor Lärm und Zugluft. Ähnlich verhält es sich mit Garagen- oder Hoftoren, bei denen der Austausch durch isolierte Modelle ebenfalls erhebliche Energieeinsparungen ermöglichen kann.
Eine interessante Ergänzung stellen Maßnahmen dar, die den sommerlichen Wärmeschutz verbessern. Dazu zählen außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Jalousien oder Rollläden, die über eine optimierte Tageslichtsteuerung verfügen. Diese Systeme reduzieren die Überhitzung der Räume im Sommer und verringern somit den Bedarf an Kühlung. Dadurch wird nicht nur Energie gespart, sondern auch der Wohnkomfort gesteigert.
Die Förderung richtet sich nach der Maßnahme: Die Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dämmung, Dach) fördert die BAFA mit 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit 20 % – bis 30.000 €, mit iSFP 60.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit. Der Heizungstausch läuft über die KfW (Programm 458) mit 30–70 % Zuschuss (max. 21.000 € je Wohneinheit). Der Antrag muss immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Ein zentraler Punkt sind die U-Werte, die den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Bauteils angeben. Für Fenster gilt, dass ein maximaler U-Wert von 0,95 W/(m²·K) erreicht werden sollte. Dieser Wert gewährleistet eine exzellente Wärmedämmung und trägt wesentlich zur Senkung des Energieverbrauchs bei. Außentüren sollten einen U-Wert von höchstens 1,3W/(m²·K) aufweisen, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten. Für Denkmalschutzgebäude und für bestimmte Bauarten der Fenster gibt es in manchen Fällen Ausnahmen, die eine Anpassung an die baulichen Gegebenheiten ermöglichen.
Darüber hinaus müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dieses stellt sicher, dass die technischen Standards eingehalten werden und die Elemente korrekt eingebaut sind. Zudem muss ein Energieeffizienz-Experte in den Prozess eingebunden werden, um die Maßnahmen zu planen und zu überwachen. Diese Experten können auch dabei helfen, die Fördermittel zu beantragen und die Einhaltung der Vorgaben zu dokumentieren.
Einzelmaßnahmen lassen sich oft sinnvoll kombinieren – etwa Fenstertausch plus Fassadendämmung. Das steigert die Effizienz und kann zusätzliche Fördervorteile bringen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) plant die richtige Reihenfolge.
Die Kosten hängen von Umfang und Zustand des Gebäudes ab – von einzelnen Maßnahmen (z. B. Fenster ab wenigen Tausend Euro) bis zur Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Förderung und iSFP-Bonus senken die Netto-Investition deutlich: bei der Gebäudehülle bis zu 20 % Zuschuss, beim Heizungstausch bis zu 70 %. Joulee stellt die Förderanträge zum Festpreis – das Honorar ist als Fachplanung selbst förderfähig.Fördersatz von 15 % der förderfähigen Kosten gewährt. Diese können bei Wohngebäuden zusätzlich durch Boni wie den iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) um weitere 5 % erhöht werden. Wenn die Maßnahmen Teil eines umfassenderen Sanierungskonzepts sind, lassen sich diese Förderungen oft optimal kombinieren.
Die Höchstgrenze für förderfähige Ausgaben liegt bei Einzelmaßnahmen wie dem Austausch von Fenstern und Türen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit pro Jahr. Werden mehrere Maßnahmen zusammen umgesetzt, kann die Grenze auf bis zu 60.000 Euro proWohneinheit pro Jahr steigen. Förderfähig sind nicht nur die Materialkosten, sondern auch die Ausgaben für den Einbau und notwendige Umfeldmaßnahmen, wie die Einrichtung eines Baugerüsts oder kleinere Anpassungen an bestehenden Bauteilen.
Für Nichtwohngebäude (gewerbliche und kommunale Gebäude) gelten andere Bemessungsgrundlagen. Hier ist die förderfähige Fläche entscheidend. Es gelten gestaffelte Höchstgrenzen:
✔ Bis 400 m² Nettogrundfläche: 200 Euro pro Quadratmeter
✔ Für 400 bis 1.000 m² Nettogrundfläche: Zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter
✔ Ab 1.000 m² Nettogrundfläche: Zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter.
Unabhängig von der Staffelung dürfen die Gesamtausgaben für Nichtwohngebäude maximal 5.000.000 Euro pro Vorhaben betragen. Die Höchstgrenze wird anteilig angepasst, wenn sich die Maßnahmen nur auf Teile des Gebäudes beziehen. Zusätzlich zur Zuschussförderung bietet die BEG zinsgünstige Kredite an, die ebenfalls auf die Höchstgrenzen abgestimmt sind. Diese Kreditoptionen geben Eigentümern und Investoren zusätzliche Flexibilität, um umfangreichere Sanierungsmaßnahmen umzusetzen oder Projekte vorzufinanzieren.
Fazit
Energetische Sanierung senkt Energiekosten, steigert Wohnkomfort und Immobilienwert – und der Staat fördert die meisten Maßnahmen kräftig. Der einfachste Start ist eine geförderte Energieberatung bzw. ein iSFP, der die Reihenfolge der Maßnahmen festlegt und den 5-%-Bonus sichert. Joulee übernimmt die komplette Antragstellung bei BAFA und KfW – digital, ohne Vor-Ort-Termin, zum Festpreis.
✔ Energiekosten senken: Eine energetische Sanierung reduziert den Wärmebedarf deutlich – über Dämmung, neue Fenster und eine effiziente Heizung. Das senkt die Heizkosten dauerhaft und den CO₂-Ausstoß.
✔ Mehr Wohnkomfort: Gleichmäßige Temperaturen, keine Zugluft, besserer Schallschutz und ein gesundes Raumklima – energetisch sanierte Gebäude wohnen sich spürbar besser.
✔ Wertsteigerung & Zukunftssicherheit: Ein energieeffizientes Gebäude ist attraktiver für Käufer, erfüllt kommende gesetzliche Vorgaben (GEG) und bleibt im Wert stabil.