Maßnahme und Investitionssumme eingeben – der Rechner zeigt die wahrscheinliche Förderung.
BAFA · Gebäudehülle
Basis sind 15 % der förderfähigen Kosten. Mit iSFP verdoppelt sich die Obergrenze – der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für jeden Euro über 30.000 €.
Ab Quartal 1 2027: zusätzlich WPB-Bonus (+5 Prozentpunkte) für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wenn das Gebäude ein Worst Performing Building ist und die Maßnahme in einem geförderten iSFP steckt (max. drei Anträge). Gilt nicht für den Fenster- und Haustürtausch.

KfW · Heizung
Heizungsförderung: 30 % Basisförderung (insgesamt max. 80 %). Dazu Klimageschwindigkeits-Bonus (aktuell bis 16 Prozentpunkte) und Einkommens-Bonus (bis 40 Prozentpunkte) – beide Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümer.
Ab Q1 2027: Made-in-Europe-Bonus (+15 Prozentpunkte) für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Gleichzeitig schmilzt der Geschwindigkeitsbonus ab: Er sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028. Auch die maximal förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken ab Februar 2027 halbjährlich um 750 € – von 28.000 € schrittweise auf 22.000 € (ab August 2030).
| Zeitraum | Geschwindigkeitsbonus | Max. Kosten 1. WE |
|---|---|---|
| bis Jan. 2027 (heute) | +16 %-Punkte | 28.000 € |
| ab Feb. 2027 | +12 %-Punkte | 27.250 € |
| ab Aug. 2027 | +8 %-Punkte | 26.500 € |
| ab Feb. 2028 | +4 %-Punkte | 25.750 € |
| ab Aug. 2028 | entfällt | 25.000 € |
| danach halbjährlich −750 € | – | 22.000 € ab Aug. 2030 |

Häufige Fragen
Kompakt beantwortet nach der BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026 (in Kraft ab 21.07.2026).
Die Basisförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 30.000 € pro Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die Obergrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit, und für den Kostenanteil über 30.000 € gilt der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Maximal sind so 10.500 € Zuschuss pro Wohneinheit möglich.
Die Heizungsförderung startet bei 30 % Basisförderung. Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich den Klimageschwindigkeits-Bonus (aktuell 16 Prozentpunkte) und je nach Einkommen bis zu 40 Prozentpunkte Einkommens-Bonus. Der Fördersatz ist auf 70 % gedeckelt, bei niedrigem Einkommen auf 80 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind so bis zu 22.400 € Zuschuss möglich.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle um 5 Prozentpunkte und verdoppelt die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Für den Heizungstausch gilt der iSFP-Bonus nicht.
Selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € zusätzlich 40 Prozentpunkte, bis 40.000 € 30 Prozentpunkte, bis 50.000 € 10 Prozentpunkte. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, verschieben sich die Einkommensgrenzen um 10.000 € nach oben.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028. Die maximal förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken halbjährlich um 750 € – von 28.000 € auf 22.000 € (ab August 2030). Ab Q1 2027 kommen der Made-in-Europe-Bonus (+15 Prozentpunkte für EU-Wärmepumpen) und der WPB-Bonus (+5 Prozentpunkte für Worst Performing Buildings) hinzu.
Ja. Joulee stellt BAFA- und KfW-Anträge digital zum Festpreis – inklusive Bonus-Logik und Nachweisen. Über 3.500 Sanierungsprojekte wurden bereits begleitet, der Antrag ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden eingereicht.
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Festpreis · über 3.500 Projekte · Antrag in 48 h